Energiestandards Lörrach: Vom KfW-Effizienzhaus 2010 bis zum Plusenergiegebäude

Selbsteinschätzung der Kommune

Kommunendaten

Kommune: Lörrach
Bundesland: Baden-Württemberg
Einwohnerzahl: 20.000 - 50.000
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Projektdaten

Träger: Stadt Lörrach
Projektstart: August 2016
Laufzeit: fortlaufend
Maßnahmenzuordnung: 1.2.1 Kommunale Energieplanung | 1.3.1 Regional- und Bauleitplanung (Grundstückseigentümerverbindliche Instrumente) | 1.4.1 Prüfung Baugenehmigung und Bauausführung

Kontakt

Jörg Bienhüls
Stadt Lörrach
Energieberater
Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
Tel.: 07621 415262
j.bienhuels@loerrach.de


Die Stadt Lörrach hat für die städtischen Gebäude, für den Verkauf städtischer Baugrundstücke, für Hochbau- und städtebauliche Wettbewerbe sowie für städtebauliche Verträge weitreichende Energiestandards festgelegt.

Stadt Lörrach setzt neue Energiestandards fest

Mit einer neuen Richtlinie hat die Stadt Lörrach Energiestandards für verschiedene Handlungsbereiche festgelegt. Die neuen Standards waren erforderlich, weil sich die gesetzlichen Vorgaben durch die Energieeinsparverordnung in den Jahren 2014 und 2016 geändert haben. Die Lörracher Energiestandards sind verpflichtend für die städtischen Gebäude oder wenn jemand ein städtisches Grundstück kauft. Für Hochbauwettbewerbe, städtebauliche Wettbewerbe und städtebauliche Verträge werden ebenfalls Energiekriterien festgelegt. Die Energiestandards Lörrach sind ab August 2016 gültig.

Für wen und wann gelten welche Vorschriften?

Käufer städtischer Baugrundstücke

Wer ab dem 1. August 2016 ein städtisches Grundstück kauft, muss die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 unterschreiten. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. In der Variante 1 muss die Unterschreitung beim Primärenergiebedarf mindestens 45% gegenüber 2014 betragen (entspricht dem ab 2016 gültigen KfW-Effizienzhaus 55). Bei Variante 2 muss die Unterschreitung beim Primärenergiebedarf mindestens 30% gegenüber 2014 betragen (entspricht dem bis 2016 gültigen KfW-Effizienzhaus 70) und es muss mit einer Photovoltaikanlage zusätzlich so viel Strom erzeugt werden, wie für die Beheizung fossile Energieträger eingesetzt werden. Zusätzlich werden an den Einsatz erneuerbarer Energien gegenüber dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erhöhte Anforderungen gestellt.

Städtische Gebäude
 
Für städtische Gebäude wird die Stadt ihrer Vorreiterrolle gerecht und strebt sowohl bei Neubau als auch bei der Sanierung den Plusenergiestandard (bezogen auf den Primärenergiebedarf) an. Falls dieser Standard gegebenenfalls bei ungünstigen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann, muss derjenige Energiestandard umgesetzt werden, der dem Plusenergiestandard am nächsten kommt. Bei Neubauten muss mindestens der KfW-Effizienzhaus 55-Standard erreicht werden und der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung muss mindestens 75% betragen. Auch eine Photovoltaikanlage ist grundsätzlich Pflicht.

Bei Sanierungen muss grundsätzlich ein Gesamtsanierungskonzept bzw. ein Sanierungsfahrplan erstellt werden, auch wenn nur eine einzelne Sanierungsmaßnahme umgesetzt wird.

Hochbauwettbewerbe
 
Bei Hochbauwettbewerben wird einerseits die Erfüllung der Anforderungen an städtische Gebäude und andererseits ein Energiekonzept, in dem weitere Kriterien dargestellt werden müssen, gefordert. Je nach Anforderungen an den Wettbewerb und lokale Besonderheiten können die energetischen Anforderungen bei der Auslobung des Wettbewerbs angepasst werden.
    
Städtebauliche Wettbewerbe
 
Bei Städtebaulichen Wettbewerben wird für jeden Entwurf ein Energiekonzept gefordert. Je nach Anforderungen an den Wettbewerb und lokale Besonderheiten können unterschiedliche energetische Kriterien bei der Auslobung des Wettbewerbs berücksichtigt werden.

Städtebauliche Verträge

Bei Städtebaulichen Verträgen werden die gleichen energetischen Anforderungen gestellt, wie an Käufer städtischer Grundstücke. Da städtebauliche Verträge aber immer Spezialfälle darstellen und somit auch andere wesentliche Kriterien eine Rolle spielen, stellen die energetischen Anforderungen nur einen Punkt der Verhandlungsbasis dar.

Die Stadt Lörrach hat bereits 2004 Energiestandards für städtische Gebäude in Form von Energierichtlinien und seit 2008 Energetische Auflagen beim Verkauf städtischer Grundstücke eingeführt.

Weil sich die gesetzlichen Vorgaben durch die Energieeinsparverordnung und die Erneuerbare-Wärme-Gesetze im Jahr 2009 geändert haben, war eine Überarbeitung der Energiestandards erforderlich. Die Gelegenheit wurde genutzt, um die Standards auch für Wettbewerbe und städtebauliche Verträge einzuführen.


Im Vorfeld der Neudefinition der Energiestandard wurde eine Studie von der Beratungsfirma Econsult vorbereitet, an der die Stadt insbesondere beim Plusenergiestandard orientiert haben. 

Bis 2016 wurden die Energiestandards bei mehr als 40 Grundstücksverkäufen und bei zahlreichen städtischen Neubauten und Sanierungen erfolgreich umgesetzt.

Durch die weiteren Änderungen der gesetzlichen Anforderungen und die technische Weiterentwicklung von Baustandards mussten die städtischen Energiestandards im Jahr 2016 angepasst werden und der Plusenergiestandard wurde als neue Zielvorgabe eingeführt.