Fahrradstraße zwischen Raesfeld und Erle


Kommunendaten

Kommune: Raesfeld
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Einwohnerzahl: 10.000 - 20.000
 Website

Projektdaten

Träger: Gemeinde Raesfeld
Maßnahmenzuordnung: 4.2.3 Temporeduktion und Aufwertung öffentlicher Räume | 4.3.2 Radwegenetz, Beschilderung

Kontakt

Herr Werner Mümken
Funktion/Abteilung: Sachgebietsleiter
Telefon: 02865/955-151
E-Mail: muemken@raesfeld.de

Herr Ludger Stienen
Funktion/Abteilung: Fachbetriebsleiter
Telefon: 02861/82-2028
E-Mail: l.stienen@kreis-borken.de


Seit Mai 2009 gibt es zwischen Raesfeld und Erle die erste Fahrradstraße im Kreis Borken. Schilder signalisieren, dass Fahrradfahrer zahlreiche Vorrechte genießen. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

Die erste Fahrradstraße im Kreis Borken gibt es seit Mai 2009 zwischen Raesfeld und Erle. Schilder signalisieren auf der Strecke zwischen der Kreuzung Truvenne/ Hagen/ Westerlandwehr und dem Erler Ortsrand, dass Fahrradfahrer zahlreiche Vorrechte genießen. „Dass gleichzeitig für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt, ist aber vielen nicht bewusst", berichtet der Leiter des Fachbereichs Verkehr beim Kreis Borken, Ludger Stienen. Deshalb haben Kreis und Gemeinde jetzt gemeinsam ein zusätzliches Hinweisschild angebracht, das alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, egal ob sie mit Auto, Lkw, Traktor, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind, daran erinnern soll.

Nach diversen Hinweisen, dass auf dem Abschnitt „Westerlandwehr" besonders Autofahrer zu schnell unterwegs sind, hatte der Kreis im Dezember dort eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt – und zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Einige hätten auch zu Fahrverboten geführt. „Von der Ahndung mit den nach dem Regelkatalog vorgesehenen Geldbußen haben wir jedoch ausnahmsweise abgesehen", so Stienen. Etwa 40 Verkehrsteilnehmer mussten nur ein Verwarnungsgeld zahlen.

Der zusätzliche Hinweis soll jetzt die Aufmerksamkeit derjenigen wecken, die sich im Zuge der Westerlandwehr noch nicht an die neuen Bedingungen gewöhnt haben. Dazu gehören neben Tempo 30 auch die besondere Rücksichtnahme gegenüber Radfahrern, die hier Vorrang genießen, und die Unterordnung an den Knotenpunkten, wie zum Beispiel der abknickenden Vorfahrt im Zuge der Fahrradstraße. Ein zusätzliches Tempo 30-Schild darf der Kreis nicht aufstellen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass alle Verkehrsteilnehmer die Bedeutung des Verkehrszeichens „Fahrradstraße" kennen".

Auch künftig müssen die Verkehrsteilnehmer mit Geschwindigkeitskontrollen auf der Fahrradstraße rechnen. Die Ausrede „Ich kenne die Fahrradstraßenregelung gar nicht" führt dann nicht mehr zu einer milderen Ahndung des Verkehrsverstoßes.