Klimaschutzstrategie Freie Hansestadt Bremen
Kommunendaten
Kommune: Bremen
Bundesland:
Bremen
Einwohnerzahl:
> 100.000
Projektdaten
Träger: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Projektstart: 2023
Laufzeit: 2038
Kontakt
Miriam, Neumann
0421 361 59268
miriam.neumann@umwelt.bremen.de
Projektziel: Klimaneutralität der Freien Hansestadt Bremen bis 2038
Bremen hat sich vorgenommen, bis 2038 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel wurde gesetzlich im Bremischen Klima- und Energiegesetz (BremKEG) verankert.
Konkret bedeutet das, dass die Treibhausgasemissionen um 95% im Vergleich zu 1990 reduziert werden müssen.
Damit sichergestellt ist, dass die Anstrengungen dazu nicht nachlassen, wurden ebenfalls gesetzlich verankerte Zwischenziele festgelegt:
- 60 % CO₂-Reduktion bis 2030
- 85 % CO₂-Reduktion bis 2033
- 95 % CO₂-Reduktion bis 2038
Für die Bewertung, ob diese Ziele erreicht werden, dient die jährliche Quellenbilanz, die vom Statistischen Landesamt Bremen nach der Methodik des Länderarbeitskreises (LAK) Energiebilanzen für das Land Bremen erstellt wird.
Die Entwicklung der heutigen Klimaschutzstrategie der Freien Hansestadt Bremen
- 2020: Enquetekommission für eine neue Klimaschutzstrategie Aufgrund der verfehlten Klimaziele setzte die Bremische Bürgerschaft 2020 eine parteiübergreifende Enquetekommission ein. Diese Kommission bestand aus Mitgliedern der Bürgerschaft, Sachverständigen und Vertreter:innen aus Verbänden sowie der Verwaltung. Sie arbeitete bis 2021 an einer neuen Strategie und legte im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vor, der als Grundlage für die zukünftige Klimapolitik dient.
- 2022: Neue Klimaschutzziele Auf Basis der Empfehlungen der Enquetekommission beschloss der Senat 2022 die Klimaschutzstrategie 2038 mit ambitionierten Klimazielen:
o 60 % CO₂-Reduktion bis 2030
o 85 % CO₂-Reduktion bis 2033
o 95 % CO₂-Reduktion bis 2038 (einschließlich Stahlindustrie) - Klimaneutralität
- 2023: Klimaschutzstrategie und novelliertes Klimaschutz- und Energiegesetz Die Klimaschutzstrategie wurde konkretisiert und das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert, um u. a. die neuen Ziele verbindlich festzuhalten.
Heute: Umsetzung & Monitoring
Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wird durch den Aktionsplan Klimaschutz dokumentiert, der alle geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen transparent darstellt. Alle zwei Jahre wird der Fortschritt anhand eines Monitoring-Berichts veröffentlicht. Die Leitstelle Klimaschutz ist ressortübergreifend für das Programmmanagement zuständig. Das CO₂-Monitoring sorgt dafür, dass Bremen seine Klimaziele im Blick behält und ggf. mit entsprechenden Maßnahmen nachsteuern kann.
Klimaschutzstrategie & EEA: Die Klimaschutzstrategie ist der übergeordnete Rahmen für die klimapolitischen Ziele, Aktivitäten und Maßnahmen in Bremen. Der Aktionsplan Klimaschutz ist das Kernelement der Klimaschutzstrategie und zeigt den Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten für die spezifischen Maßnahmen auf.
Der EEA dient dabei als externer Qualitätsrahmen auf kommunaler Ebene und stellt sicher, dass Bremen auf dem richtigen Weg ist, die Klimaziele zu erreichen und die Anstrengungen dazu weiter zu optimieren. Klimaschutzstrategie und EEA ergänzen sich, um die Freie Hansestadt Bremen energieeffizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.
Der Aktionsplan Klimaschutz der Freien Hansestadt Bremen greift alle Maßnahmenbereiche des EEA-Programms auf. Einzelmaßnahmen des Aktionsplans sind hier einsehbar: https://aktionsplanklima.bremen.de/
Aktionsplan Klimaschutz: Themenschwerpunkte | EEA |
Industrie & Wirtschaft; Konsum & Ernährung | Entwicklungsplanung, Raumordnung |
Gebäude & Wohnen & Stadtentwicklung& Klimaanpassung | Kommunale Gebäude und Anlagen |
Energie & Abfallwirtschaft | Versorgung, Entsorgung |
Mobilität & Verkehr | Mobilität |
Klimabildung & Wissenschaft | Interne Organisation |
Klimabildung & Wissenschaft | Kommunikation, Kooperation |
- Die Klimaschutzziele der Freien Hansestadt Bremen wurden im Bremischen Klima- und Energiegesetz (BremKEG) verankert.
- Es wurde ein Aktionsplan Klimaschutz als zentrales Steuerungs- und Umsetzungsinstrument erarbeitet. Die Maßnahmen des Aktionsplans greifen mit den Themen des EEA ineinander.
- Ein Webportal wurde eingerichtet, um den Aktionsplan Klimaschutz transparent und öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Portal sind sämtliche Maßnahmen übersichtlich nach Themenschwerpunkten gegliedert. Darüber hinaus dient das Portal als zentrales Monitoring-Instrument, um den Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen in Echtzeit zu verfolgen und regelmäßig zu aktualisieren. Dies ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation des Fortschritts an die Öffentlichkeit.
- Steuerungsinstrumente und -strukturen der Klimaschutzstrategie: Der Aktionsplan Klimaschutz dient als zentrales Steuerungs- und Umsetzungsinstrument. Unterstützt und begleitet wird dieser durch eine besondere Arbeitsstruktur, welche u.a. eine verwaltungsinternen Leitstelle Klimaschutz zur ressortübergreifenden Koordinierung, eine Ressort-AG (auf Arbeitsebene) und eine Koordinierungs-AG (auf Abteilungsleitungsebene) sowie einen unabhängigen Sachverständigenrat für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik (Sachverständigenrat Klima), , umfasst. Zusammen mit Monitoring- sowie Controlling-Instrumenten wurde also eine effektive Struktur geschaffen, die einen ressortübergreifenden, nachhaltigen Prozess zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie gewährleistet.
Ursprünglich sollte ein Sondervermögen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen, um besonders wirkungsstarke Handlungsschwerpunkte des Aktionsplans umzusetzen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 bzgl. verfassungsrechtlicher Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen musste ein neuer Finanzierungsplan erarbeitet werden. Teil dieses neuen Finanzierungskonzeptes ist die sogenannte «Eckwerterhöhung»:
Um die Ressorts darin zu unterstützen, in ihren jeweiligen Haushalten die entsprechend erforderlichen Priorisierungen zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 und dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog „Aktionsplan Klimaschutz“ vorzunehmen, sind im Zuge der Haushaltsaufstellung 2024/2025 gemäß Eckwertebeschluss des Senats vom 26.09.2023 Mittel in Höhe von 20 Mio. € p.a. eckwerterhöhend auf die Ressorthaushalte verteilt worden.
Mit der Neuaufstellung der Finanzierung ist eine Überarbeitung des Aktionsplans Klimaschutz notwendig geworden: Der Aktionsplan wird derzeit überarbeitet mit dem Ziel, den Fokus auf Maßnahmen mit hoher Klimaschutzwirkung zu legen und Maßnahmen zu bündeln, um unter den gegebenen finanziellen Spielräumen die Klimaschutzziele weiterhin erreichen zu können (Stand: 02/2025).
Weitere Projektinformationen:
- Klimaschutzstrategie der Freien Hansestadt Bremen: https://umwelt.bremen.de/klima/klimaschutzstrategie-2038/entwicklung-des-klimaschutzes-in-bremen-24312
- Aktionsplan Klimaschutz der Freien Hansestadt Bremen: https://aktionsplanklima.bremen.de/
- Landesprogramm Klimaschutz für die Strukturen und Prozesse der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen
