Preisnachlass und Zuschuss für energetisch hochwertigen Wohnungsbau

Selbsteinschätzung der Kommune

Kommunendaten

Kommune: Oldenburg
Bundesland: Niedersachsen
Einwohnerzahl: > 100.000
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Projektdaten

Projektstart: 2006
Laufzeit: fortlaufend
Maßnahmenzuordnung: 1.4.2 Beratung zu Energie und Klimaschutz im Bauverfahren | 6.3.2 Professionelle Investoren und Hausbesitzer

Kontakt

Michaele Hechsel
Fachdienst Umweltmanagement
Tel.: 0441 2353089 
michaela.hechsel@stadt-oldenburg.de


Die Stadt fördert private und gewerbliche Bauherren bei der Errichtung von Wohngebäuden durch einen Preisnachlass oder Baukostenzuschuss, vorausgesetzt die energetischen Standards der Gebäude liegen über den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Preisnachlass beim Kauf eines Grundstücks von der Stadt Oldenburg ab 2006
Wenn ein Baugrundstück direkt von der Stadt Oldenburg erworben wird, kann der Bauherr bei Errichtung von energieeffizientem Wohnraum einen Preisnachlass auf den Grundstückspreis beantragen. Dazu muss das Gebäude mindestens die Kriterien eines Effizienzhauses 70 (plus) erfüllen. Die Erläuterung zu den genannten Effizienzstandards sind in den unten verlinkten Förderrichtlinien zu ersehen. Das Angebot gilt für private und gewerbliche Bauherren. Die Förderung ist dabei gestaffelt nach erreichtem Effizienzgrad und reicht von 1.000 Euro bis 6.000 Euro. Dabei wird das Effizienzhaus 70+ (entspricht einem KfW 70 mit zusätzlicher Lüftungsanlage) mit 1000 Euro und eine Plusenergiehaus mit 6000 Euro gefördert. Bei der Festlegung der Förderhöhen hat sich die Stadt Oldenburg an den zu erwartenden Mehrkosten des höheren Effiziensstandards orientiert. Berechnungsgrundlage ist die jeweils gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Nach der Fertigstellung ist es dann die Aufgabe der Bauherren die Nachweise über den vereinbarten Effizienzstandard, und die vorgeschriebene Qualitätskontrolle beizubringen. Zur Unterstützung der Bauherren bietet die Energieleitstelle zudem kostenlose, persönliche Beratungen der Kunden an.

Jahr 2012 wurde die Förderrichtlinie auf nichtstädtische Grundstücke erweitert. Bauherren und Investoren können danach Zuschüsse gestaffelt nach Wohnungsgrößen bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Dabei gilt das KfW 55 Effizienzhaus als energetische Mindestanforderung.

In dreieinhalb Jahren wurden rund 250 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 350.000 Euro bezuschusst. 2016 stehen im Budget noch 80.000 Euro zur Verfügung.

Ein erheblicher Anteil des CO2 wird über Heizenergie in privaten Wohnungen erzeugt. Die Förderung von energieeffizienten Neubauten ist ein Teil des Energie- und Klimaschutzkonzepts, mit dem die Stadt einen messbaren Beitrag zur notwendigen CO2-Reduktion leisten will.


In den Baugebieten mit dem Mindeststandard KfW 70 ist auffällig, dass von den Bauherren vorwiegend in hochwertigeren Effizienzklassen gebaut wurde.

Die zukünftigen Baugebiete „Am Bahndamm/Storchweg“ (S-745 A) und „Ziegelweg“ (W-823) befinden sich in der Planung. Voraussichtlich werden die Bauungspläne 2016 Rechtsgültigkeit erlangen. Insgesamt werden ca. 300 bis 350 Wohneinheiten entstehen. Die Stadt bewirbt ihre Förderprogramme aktiv und bietet flankierend eine kostenlose Erstberatung an.

Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Oldenburg.

Insgesamt wurden bisher 105 städtische Grundstücke mit beschriebener Mindestanforderung verkauft. Die Förderung auf nichtstädtischen Grundstücken erreichte bis Ende 2015 eine Zahl von 287 bewilligten Wohneinheiten. Davon fielen 202 Wohneinheiten auf KfW 55, 69 Wohneinheiten auf KfW 40 und 16 Wohneinheiten im Plusenergiestandard.