„Solareuro“ - Finanzanreiz zu Solarnutzungen

Selbsteinschätzung der Kommune

Kommunendaten

Kommune: Ibbenbüren
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Einwohnerzahl: 50.000 - 100.000
 Website

Projektdaten

Träger: Stadt Ibbenbüren
Projektstart: 2006
Laufzeit: fortlaufend
Maßnahmenzuordnung: 1.3.1 Regional- und Bauleitplanung (Grundstückseigentümerverbindliche Instrumente) | 1.3.2 Innovative, nachhaltige städtische und ländliche Entwicklung | 6.5.3 Finanzielle Förderung

Kontakt

Hans-Josef Schulte
Beauftragter für den Umwelt
Tel.: 05451 9317212
Hans-Josef.Schulte@ibbenbueren.de


Die Nutzung privatrechtlicher Anreize zur Förderung energiesparender Bauweisen im Stadtgebiet hat in Ibbenbüren eine Tradition, die in die 90er Jahre zurückreicht. Lokale Erfahrungen in privatrechtlichen Vertragsregelungen mit den Erwerbern städtischer Baugrundstücke veranlassten die Stadt Ibbenbüren, das Instrument von Finanzanreizen in den Kaufverträgen als neues Anreizsystem zu nutzen. Bei Realisierung einer solaren Nutzungsanlage innerhalb des Zeitraumes der vertraglich vereinbarten Bebauungsverpflichtung wird ein Bonus an den Eigentümer des Baugrundstückes gezahlt, wenn die durch Rechnungsbelege nachgewiesenen Installationskosten einer Solaranlage den Bonusbetrag übersteigen.

Vor dem Hintergrund lokaler umweltpolitischer Zielstellungen hatte der Rat 1995 in Bereichen des baulichen Wärmeschutzes, der Heiztechnologie sowie ergänzender Solarnutzungsoptionen Regelungen zur Präferierung von Bauinteressenten bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke verabschiedet. Weiterentwicklungen in den rechtlichen Vorgaben zum baulichen Wärmeschutz und hausinterne Evaluationen zur Wirkung der privatrechtlichen Verkaufsregelungen führten 2006 zu einer Neuausrichtung der städtischen Vertragsregelung bei Wohngrundstückserwerbern. Hier war die Fokus solaren Strahlungsnutzungen, da diese von praktisch jedem Bauherren bei neu errichteten Wohnhäusern sinnvoll in individuelle Energienutzungskonzepte zum Wohnhaus integriert werden können. Eine zumutbare wirtschaftliche Belastung des Bauherren war dabei maßgebend in der Ausgestaltung des städtischen Anreizsystems.

Erwerber städtischer Baugrundstücke erhalten bei späterer Nachweisführung zur Installation einer Solaranlage durch Rechnungsbelege innerhalb eines vertraglich geregelten Zeitraumes einen Bonus von 1.000 € je bebautem Wohngrundstück.

Träger der Maßnahme ist die Stadt Ibbenbüren unter besonderer Beteiligung der Fachdienste Liegenschaften und Stadtplanung. Die konzeptionelle Ausarbeitung des neuen Anreizmodells erfolgte durch den städtischen Umweltbeauftragten, die Umsetzung (Abschluss von Kaufverträgen, Prüfung von Rechnungslegungen zu Solaranlagen, Einleitung der Zahlung von Bonusbeträgen) erfolgt durch den Fachdienst Liegenschaften. In Einzelfällen erfolgen erweiterte Beratungen der Bauherren durch den städtischen Umweltbeauftragten. Eine Fachberatung des Bauherrn kann lokal durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren gegeben werden. Zielgruppe sind Bauherren, die zum Neubau eines Wohngebäudes ein städtisches Baugrundstück in Anspruch nehmen.

Die frühere städtische Regelung zur Verhängung von Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung von Kaufvertragsinhalten hatte Schwächen zur Durchsetzung in der Praxis offenbart. Aus pädagogischen Gesichtspunkten sollte ein neues städtisches Anreizmodell mit Belohnungen persönlicher Entscheidungen des Bauherrn zu mehr Klimaschutz im Wohnungsbau ausgestaltet werden.

Zur damaligen Zeit existente Randbedingungen (EEG, tendenziell steigende Preise zu fossilen Energieträgern) ließen erwarten, dass solare Strahlungsnutzungen mittelfristig ohne wirtschaftliche Nachteile durch einen Bauherren realisationsfähig sein würden. Daher fokussierte der städtische Rat insbesondere auf Anreize zur Nutzung solarer Strahlung.


Das lokale Modell zur Anreizsetzung weitergehender solarer Strahlungsnutzung im Neubau beim Verkauf kommunal gehaltener Baugrundstücke zeigt, dass auch finanzschwache Kommunen Handlungsoptionen zu kommunalem Klimaschutz besitzen.

Wenn der Betrieb von Energietransformationsanlagen auf Basis solarer Einstrahlungen für den Bürger mit ausreichendem wirtschaftlichen Vorteil verknüpft ist, besitzt dieses Modell hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft und ist mit vergleichbar geringem Verwaltungsaufwand dann umsetzbar.

Vor dem Hintergrund der 2006 schon schwierigen städtischen Haushaltssituation musste das städtische Anreizmodell kostenneutral zu externen Kosten der Projektumsetzung ausgestaltet werden. Die später evtl. auszuzahlenden Bonusbeträge an Bauherren werden deshalb bei Vertragsabschluss durch die Stadt als Aufschlag zum Baugrundstück erhoben und später beim Nachweis baulicher Realisation der Solaranlage an den Bauherren wieder ausgezahlt.

Kooperation mit verwaltungsexternen Akteuren besteht insbesondere mit der Verbraucherzentrale, da deren Fachkompetenz zur Bürgerenergieberatung und zu bürgerschaftlichen Handlungsopotionen im Klimaschutz in städtische Entscheidungsprozesse eingebunden wird.  Zur Unterstützung von Meinungsbildungen bei Bauherren zu sinnvollen individuellen Maßnahmen von Hausenergieversorgungen betreibt die Stadt Ibbenbüren einen Energieberatungsstützpunkt (Koordinationsfunktion), bei dem eigentliche Fachberatung durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale ausgeübt wird.

Zur Finanzierung wurden Landesfördermittel des Landes NRW (REN-Programm), Bundesfördermittel aus dem 100.000-Dächer-Programm, Kommanditeinlagen, Bankdarlehen sowie privat gewährte Darlehen von der Gesellschaft herangezogen. Den Löwenanteil übernahmen dabei zunächst mit etwas mehr als 50 % die Kommanditeinlagen, später – mit Inbetriebnahme ergänzender PV-Module – dominierten in den Anfangsjahren gewährte Darlehen die Anlagenfinanzierung.

Den maßgeblichen Akteuren war von Beginn an bewusst, dass das Projekt zur Begründung von Bürgersolarkraftanlagen nur mit Unterstützung und Kooperation verschiedener Akteursgruppen gelingen konnte. Daher wurde sehr frühzeitig ein Schulterschluss mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung, Akteuren aus den Ratsfraktionen, Solarberatern und engagierten Personen der Lokalen Agenda 21 Ibbenbüren gesucht, um den Gesellschaftsgründungsprozess sowie die Gestaltung politischer Randbedingungen (Herbeiführung politischer Beschlüsse) zur Nutzung lokal geeigneter Gebäudedachflächen zielorientiert umzusetzen. Kontakte zu Umweltorganisationen erbrachten auch schnell Handlungsoptionen zur Einbindung eines vollhaftenden Komplementärs in die angestrebte Kommanditgesellschaft.

Jährliche Evaluationen zum Erfolg und der Akzeptanz des Anreizmodells zeigten im Laufe der Jahre unterschiedliche Wirkeffekte. In den ersten Jahren zeigte sich unter den insbesondere durch den Bund gesetzten Rahmenbedingungen und der Energieträgerpreisentwicklung eine hohe Akzeptanz. Bis 2011 hatten 92 % der Bauherren auf den erworbenen Grundstücken eine Solaranlage installiert. Seitdem ließ die Installationsfreude der Bauherren bislang nach. Bis Ende 2012 hatten 78 % der Bauherren, Ende 2014 dann 70 % und Ende 2015 dann wieder 72 % der Bauherren eine Solaranlage installiert. Hierfür dürfte insbesondere das Sinken der Vergütung von PV-Strom ins Netz (EEG-Vergütung) sowie eine zunehmende Orientierung der Wärmeversorgung durch Wärmepumpensysteme in Neubauten verantwortlich sein. Wirtschaftliche Effekte durch ergänzende Nutzung von Solarthermieanlagen oder PV-Anlagen scheinen aus Sicht vieler Bauherren wohl zu gering, um den individuellen Mehraufwand durch den Betrieb solarer Energietransformationsanlagen zu rechtfertigen. Veränderliche äußere Rahmenbedingungen nehmen damit erkennbar Einfluss auf die Wirkung des lokalen Anreizinstrumentes.

Als qualitative Verbesserung ist in jedem Fall die erleichterte Durchsetzung vertraglicher Regelungen zu werten. Die hohe Umsetzungsquote in den ersten Jahren zeigt auch, dass der Bürger unter für ihn akzeptablen Rahmenbedingungen Bereitschaft zeigt, zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen. Regelmäßige lokale Evaluationen sind notwendig, um die Anpassung lokaler Instrumente an veränderte Randbedingungen mit den politischen Entscheidungsträgern zu diskutieren und zu klären.