Städtisches Förderprogramm Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung


Kommunendaten

Kommune: Leverkusen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Einwohnerzahl: > 100.000

Projektdaten

Träger: Stadt Leverkusen
Projektstart: Oktober 2023
Laufzeit: August 2024
Maßnahmenzuordnung: 1.1.4 Evaluation von Klimawandeleffekten

Kontakt

Farah Schulz
0241 4063125 
farah.schulz@stadt.leverkusen.de             


Ziel des Förderprogramms ist es, Eigentümer*innen, Vereinen und Firmen einen finanziellen Anreiz zur Umsetzung einer Gebäudebegrünung zu geben und dadurch eine Erhöhung der begrünten Gebäude im Stadtgebiet zu erreichen.

Die Fassaden- und Dachbegrünung birgt ein großes Potenzial, um das Wohlbefinden der Bewohner zu verbessern und die Attraktivität der Stadt Leverkusen zu steigern. Zusätzlich verbessert die Fassaden- und Dachbegrünung entscheidend das Mikroklima (Temperaturreduzierungen von bis zu 10°C gegenüber entsiegelten Flächen). Durch die zusätzliche Pflanzenmasse sorgt die Begrünung für eine Filterung der Luft und somit zu einer deutlichen Minderung der Schadstoffbelastung in der Stadt. Durch das Blattwerk kommt es zusätzlich zu einer Reduzierung der Lärmbelastung.

Die Begrünung der Flächen bietet aber insbesondere den Antragsteller*innen sowie Bewohnern und Bewohnerinnen viele Vorteile. Die Begrünung bildet eine thermische Pufferzone für das Gebäude, so sorgt sie an heißen Tagen für eine höhere Beschattung der Gebäude und durch die Vergrößerung der Oberfläche und die dadurch gesteigerte Verdunstung für eine Abkühlung des Gebäudes. Darüber hinaus wird an kalten Tagen eine zusätzliche Wärmedämmung gebildet. Durch die Schaffung von zusätzlichem Stadtgrün wird darüber hinaus ein zusätzlicher Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt geschaffen.

Der fortschreitende Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen wie Extremwetter und abnehmende Biodiversität erfordern neue Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Diese Maßnahmen wurden im „Leitbild Grün und Klimawandel“ sowie im Klimaanpassungskonzept der Stadt Leverkusen festgeschrieben und intensiviert. Ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung gilt als wichtige Maßnahme, um mehr Klimaresilienz - auch in eng bebauten Stadtteilen - zu schaffen und die Folgen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen abzuschwächen.

Die Begrünung mit Pflanzen begünstigt die Biodiversität und schafft für Vögel, Bienen und andere Insekten naturnahe Räume. Neben einer sichtbaren Verschönerung der Gebäude und Grundstücke verbessern Dach- und Fassadenbegrünungen die Wärmedämmung und steigern die Energieeffizienz. Mit der Zunahme begrünter Gebäude wird das Wohn- und Arbeitsumfeld attraktiver und die Lebensqualität gestärkt.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen, in deren Eigentum das betreffende Gebäude innerhalb der Stadt Leverkusen steht. Auch Mieter*innen sind im Einverständnis mit den Eigentümer*innen antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich das Gebäude innerhalb des Stadtgebiets befindet.


Besonderheiten:

Im Regelfall erfolgt eine Antragsstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Finanzierung durch den Antragsstellenden. Optional kann bereits vor der Umsetzung ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsstellende für Maßnahmen Fördermittel „reservieren“. Die Förderung ist rückwirkend für alle Begrünungsmaßnahmen möglich, die nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wurden.

Außerdem können besondere Formen der Dachbegrünung - Biodiversitätsgründach, Retentionsgründach und kombiniertes Solar-Gründach - mit zusätzlichen Pauschalen gefördert werden. Bei einer besonders förderungswürdigen Maßnahme kann von dem Höchstsatz mit einer Einzelfallentscheidung abgewichen werden. Die Höchstgrenze pro Förderantrag beträgt 2.000 Euro, zusätzliche Pauschalen ausgenommen.

Im Jahr 2023 standen erstmals 100.000 € als freiwillige Maßnahme für das Förderprogramm im Haushalt zur Verfügung. Das Förderprogramm wird aufgrund der im August 2024 ausgerufene kommunale Haushaltssperre nicht fortgeführt.

Fassadenbegrünung Klinikum Leverkusen